Zahlung und Zahlungsverzug

  • Die Zahlung kann per Vorauskasse, per Nachnahme, per Einzugsermächtigung, per Sofortüberweisung, per Kreditkarte, per PayPal oder für Stammkunden auf offene Rechnung erfolgen. Zahlungen auf offene Rechnung sind binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Materm das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und selbst eine geeignete Zahlungsart vorzuschlagen. Bei Zahlung per Einzugsermächtigung verpflichtet sich der Geschäftskunde für den Fall, dass der Rechnungsbetrag nicht eingezogen werden kann, die angefallenen Spesen zu bezahlen.
  • Bei Zahlungsverzug des Geschäftskunden hat dieser jedenfalls einen Ersatz für Mahn- und Inkassospesen im Pauschalbetrag von € 40,- je Mahnung zu tragen.

Der Geschäftskunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des Zahlungsverzuges von Materm der Name (einschließlich früherer Namen), der Name der Bezugsperson, das Geschlecht, die (Firmen-)Anschrift, die Branche (der Beruf), der offene Saldo sowie die Mahndaten in Übereinstimmung mit dem DSG 2000 an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.

  • Es gelten 12 % p.a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde unverschuldet in Zahlungsverzug geraten ist.